SSVH
Schießsport Verein Helminghausen 1973 e.V.

50 Jahre SSVH e.V. 1973

Der Verein Schießsportverein Helminghausen e.V. 1973 wurde in diesem Jahr 50 Jahre alt. Am 20.10.1973 fand die Gründungsversammlung statt. Somit ist der genaue Geburtstag am 20 Oktober. Wir wollen die 50 Jahre nicht ohne ein Fest an uns vorüber ziehen lassen. Die 50 Jahr Feier fürs ganze Dorf findet am xy statt. Dazu laden wir herzlich alle dazu ein mit uns am Schießstand des SSVH zu Feiern. #da bei der Feier Bier also Alkohol ausgegeben wird, finden an diesem Tag keinerlei schießen statt. Da dieses Fest nicht nur für Erwachsene ist beginnt es bereitzt um 14 Uhr. An Spiele für Kinder wird ebenfalls gedacht.

50 Jahre

Fest für den Verein

Neben der offiziellen Feier ist ebenfalls ein Vereins internes Fest geplant. Dazu sind alle Mitglieder mit Angehörigen eingeladen. Diese Vereins Interne Feier ist für Oktober geplant, Sie soll im Vereins Lokal stattfinden. Genaues wird in einer Schriftlichen Einladung bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt können wir leider nichts Genaues bekannt geben da einiges noch abgesprochen werden muss.

Willkommen !

Sie sind Sportschütze oder möchten einfach nur mal Schießen? Alle sind herzlich Willkommen auf dem Schießstand des Schießsport Verein Helminghausen 1973 e.V. Das Schießen für jedermann findet vom 1 März bis 1 November immer sonntags ab 14 Uhr statt. Fällt ein anderer Feiertag ebenfalls auf einen Sonntag so fällt das Schießen aus. Es ist immer besser, bevor Sie sich auf dem Weg machen eine Blick auf dem Plan zu werfen

Plan >>>


oder nachzufragen unter:

E-Mail: info@ssvh.eu
Tel/WhatsApp: +4915754848208

Kommen Minderjährige zum Schießen ist es immer am besten vorher nachzufragen. Es ist nicht sicher dass an einem Sonntag für Kinder alles vorhanden ist.

SSVH

Ihr SSVH seit 1973


Mindestalter

Dank Jungend Basis Lizenzen und Trainer Lizenzen gelten an unserem Schießstand folgende Alters mindest Anforderungen.
KK-22 Lfb: 14 Jahre
Luftdruck: 12 Jahre
Laser-Lichtwaffe: keine Alters mindest Anforderung.
Von allen Kinder und Jugendlichen ist es zwingend erforderlich eine Einverständnis Erklärung von den Erziehungsberechtigten zu erhalten. Ohne können nicht Volljährige an keinem Schießen teilnehmen.

Einverständnis
Erklärung >>>